Details, Leitfaden, Antrag
Forschungs-förderung und Unterstützung
durch die Ernst und Berta Grimmke-Stiftung
Der Zweck der Ernst und Berta Grimmke-Stiftung ist klar definiert: „Förderung der Forschung und Wissenschaft an den Universitäten auf dem Gebiet der Augen- und Herzkrankheiten, […].“
Diesen Zweck erfüllen wir, indem wir
- Sachbeihilfen zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter
Forschungsvorhaben leisten, - Forschungsvorhaben vergeben und
- gesundheitsbezogene Einrichtungen finanziell unterstützen.
Grundlegende Voraussetzungen
für eine Forschungsförderung

Sie sind Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin, Ärztin oder Arzt und möglichst maximal 35 Jahre alt.

Oder: Sie sind Postgraduate und bewerben sich für ein 12-monatiges Forschungsstipendium in Deutschland.

Sie sind nicht mit einer eigenen Drittmittelförderung ausgestattet.

Sie möchten entweder im Bereich von Augenerkrankungen forschen.

Oder Sie planen ein Forschungsprojekt im Bereich von Herzerkrankungen.

Sie können anhand von ersten Publikationen Ihre Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit belegen.
Sie finden alle Informationen zu den Voraussetzungen im folgenden
Leitfaden für Anträge auf Sachbeihilfen
Wie beurteilen wir Ihren Antrag auf Forschungsförderung?
Was mit Ihrem Antrag bei uns passiert:
- Der Vorstand der Stiftung entscheidet darüber, ob Ihr Antrag genehmigt wird oder nicht.
- Um diese Entscheidung treffen zu können, arbeitet die Stiftung in der Regel mit Fachgutachtern zusammen (Peer-Review-Verfahren).
- Alle Beteiligten bilden ihr Urteil auf Basis der Informationen, die Sie mit Ihrem Antrag eingereicht haben.
Bei der Antragsprüfung geht es beispielsweise um Antworten auf folgende Fragen:

Ist es medizinisch sinnvoll, auf diesem Gebiet zu forschen?

Ist Ihr Programm so aufgebaut, dass Sie nach Ablauf der Anschubförderung weiterforschen können?

Ist der von Ihnen angegebene finanzielle Betrag für das Vorhaben angemessen?
Je enger Sie sich an die Stiftungsvorgaben halten, desto größer sind Ihre Chancen auf Genehmigung einer Forschungsförderung. Was Sie einreichen, ist Grundlage für ein abgewogenes und sachgerechtes Urteil durch uns.
So beantragen Sie Fördermittel bei der Ernst und Berta Grimmke-Stiftung
Bis jetzt passt alles? Dann freuen wir uns auf Ihren Antrag. Ja, wir freuen uns tatsächlich: Bei jedem neuen Vorhaben sind wir darauf gespannt, worum es geht.
Nicht nur dem Stiftungsgründer Ernst Grimmke war es wichtig, jungen Forschenden den Einstieg in eine längere Forschungsförderung zu ermöglichen. Uns geht es heute noch genauso. Denn mit Ihrem Forschergeist und Wissensdurst – und unserer Unterstützung – können Sie die Welt für einige oder viele Menschen verändern, sie ein Stück gesünder machen.
Antrag ausfüllen leicht gemacht: Wir geben Ihnen einen Einblick in echte Antragsinhalte und einen zeitlichen Ablauf. So könnte es auch für Ihr Forschungsprojekt laufen.
Noch ein Hinweis: Sie sind nicht an Fristen gebunden. Ihren Antrag auf Forschungsförderung können Sie jederzeit stellen.
Schicken Sie Ihren Antrag auf Förderung Ihres Forschungsprojekts bitte an:
Ernst und Berta Grimmke-Stiftung
Sabine Petersen
s.petersen@ernst-und-berta-grimmke-stiftung.de